Grundbuchgebühren im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb beim Grundbuchamt
Die Gebühren des Grundbuchamts decken die Kosten für seine Dienstleistungen ab. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie und fallen für die Registrierung der Auflassungsvormerkung sowie die Eintragung neuer Grundschulden im Grundbuch an. Diese Kosten sind unvermeidlich, da ein gültiger Eigentumswechsel immer von der entsprechenden Grundbucheintragung abhängt. In der Regel werden die Grundbuchgebühren vom Notar berechnet. Sie umfassen Eintragungsgebühren für den Eigentümerwechsel sowie Vollzugsgebühren, die mit dem Immobilienkauf zusammenhängen. Die Grundbuchämter berechnen diese Gebühren basierend auf dem Kaufpreis. Seit der letzten Gebührenerhöhung im August 2013 entsprechen die Grundbuchgebühren 0,5 Prozent des Kaufpreises.
Notarkosten und Grundbuchgebühren sind eng miteinander verbunden
Die Kosten für den Notar und die Grundbuchgebühren sind beim Immobilienkauf schwer voneinander zu trennen. Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags beziehen sich nicht ausschließlich auf diesen Vorgang. Andere Aktivitäten, wie die Eintragung des Käufers ins Grundbuch, sind eng damit verbunden. Die Löschung etwaiger Grundschulden des Verkäufers oder die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch stellen eine Verbindung zwischen Notar und Grundbuchamt her. Um die genauen Grundbuchgebühren zu ermitteln, müssen daher alle Aktivitäten berücksichtigt werden, die mit dem Immobilienkauf verbunden sind und in der Gebührentabelle aufgeführt sind.
Gebühren im Überblick
Ein Beispiel hierfür ist, dass ein Notar für die einfache Beurkundung eines Kaufvertrags den Gebührensatz in zweifacher Höhe berechnet. Zusätzlich können dem Kunden möglicherweise weitere Gebühren für die Abwicklung und Betreuung des Eigentumsübergangs sowie Auslagen in Rechnung gestellt werden. Das Grundbuchamt wiederum berücksichtigt alle Schritte eines Eigentumsübergangs in seiner Abrechnung. Durch diese Kombination mehrerer Vorgänge können sich insgesamt 5 oder sogar 5,5 Gebührensätze ergeben.
Diese Kosten können weder Käufer noch Verkäufer bei einem Immobilienkauf umgehen, ebenso wenig wie die anfallende Provision für einen Immobilienmakler. Immobilienmakler betonen die Notwendigkeit von Notaren und bestätigen, dass die Kosten für ihre Dienstleistungen in der Gebührenordnung festgelegt und nicht verhandelbar sind. Zudem sollten sowohl Verkäufer als auch Käufer darüber informiert sein, dass die Grundbuchgebühren mit dem Kaufpreis der Immobilie steigen. Das Grundbuchamt differenziert ebenfalls seine Gebühren beim Immobilienerwerb je nach den durchgeführten Maßnahmen. Die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Unterschiedliche Gebühren fallen für folgende Vorgänge an:
- Eintragung des Eigentümers: 1,0 Gebühr
- Eintragung von Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden: 1,0 Gebühr
- Antrag auf Löschung im Grundbuch und Löschungsbewilligungen: 0,5 Gebühr
- Beglaubigte Grundbuchauszüge vom Amtsgericht: 20 Euro
Die Möglichkeit, die Kosten für Grundbuch- und Notargebühren zu reduzieren, besteht nur durch eine Senkung des Kaufpreises. Daher raten Immobilienmakler dazu, unbebaute Grundstücke vorzuziehen, da diese natürlich günstiger sind als Grundstücke mit einem Gebäude. Auf diese Weise fallen automatisch weniger Kosten für Notar und Grundbuchamt an. Ein nachträglich errichtetes Gebäude auf einem unbebauten Grundstück wird nicht Teil des Immobilienkaufs sein, wodurch Notar und Grundbuchamt keine Gebühren für das Gebäude berechnen dürfen. Wenn die Käufer jedoch eine Immobilie mit einem Gebäude erwerben, dient der gesamte Kaufpreis als Basis für die Kostenberechnung.
Wir unterstützen Sie gern bei allen weiteren Fragen rund um Immobilienverkauf, Immobilienvermietung und anderen Anliegen zum Thema Immobilien.
Kontakt zu AUEN Immobilien
Karte öffnen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Aktivierung der Karte Daten an den Anbieter Google übermittelt werden.