Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf
Ein Notar spielt eine zentrale Rolle beim Immobilienkauf, sowohl während als auch nach dem Vertragsabschluss. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und stellt sicher, dass das Geschäft im Interesse aller Beteiligten abgewickelt wird. Zudem informiert er Käufer und Verkäufer über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags. Nach der Vertragsunterzeichnung überwacht der Notar alle Zahlungen, nimmt die Beurkundung vor und sorgt für die Eintragung im Grundbuch. Er holt bei Bedarf auch behördliche Genehmigungen für Sanierungen oder die Zustimmung des Verwalters ein.
Höhe der Notargebühren
Die Notarkosten sind – im Gegensatz zur Maklerprovision – klar geregelt. Käufer sollten etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten einplanen. Dieser Betrag umfasst das Notarhonorar gemäß Gebührenverordnung sowie die Gerichtskosten des Grundbuchamts für alle notwendigen Eintragungen. Die Höhe der Notarkosten richtet sich hauptsächlich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Spezielle Dienstleistungen und damit verbundene Gebühren werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Die Notargebühren sind zudem mehrwertsteuerpflichtig.
Der Service des Grundbuchrechners
Die Höhe der Grundbuch- und Notarkosten kann nur individuell ermittelt werden. Hierbei bietet der Grundbuchrechner wertvolle Unterstützung, indem er alle erforderlichen Informationen zur Berechnung abfragt. Für eine präzise Beratung über die Notarkosten ist auch ein Gespräch mit dem Immobilienmakler sinnvoll. Immobilienmakler, die den Vermarktungsprozess betreuen, stehen oft als Ansprechpartner zur Verfügung. In Spezialfällen, wie der Beauftragung von Notaren durch Kreditinstitute zur Annahme von Grundschuldokumenten, können zusätzliche Betreuungsgebühren anfallen.
Wer trägt die Notargebühren beim Immobilienerwerb?
In der Regel müssen Käufer den Großteil der Nebenkosten beim Immobilienkauf übernehmen. Verkäufer tragen meist nur die Kosten für die Löschung der Rechte Dritter. Trotz dieser Aufteilung haften beide Parteien gemeinsam für die Begleichung der Notargebühren, da sie vor dem Gesetz als Kostenschuldner gelten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers müssen Verkäufer die Kosten übernehmen. Immobilienmakler, die die Vermarktung des Objekts übernehmen, regeln die Bezahlung der Notargebühren vertraglich, um sicherzustellen, dass nach der Vermarktung keine unbezahlten Kosten offen bleiben.
Wo sind die Notargebühren geregelt?
Die Notargebühren für einen Immobilienkauf sind deutschlandweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Dieses Gesetz enthält eine Tabelle, die die Notargebühren in Relation zum Geschäftswert festlegt, der dem wirtschaftlichen Wert der Beurkundung entspricht. In Ausnahmefällen, wie bei Bauplänen, die sich zunächst nur auf das Grundstück beschränken, werden die Notargebühren entsprechend angepasst. Hier werden die Gebühren nur auf den Kaufpreis des Grundstücks berechnet. Beim Erwerb eines Bestandsobjekts richtet sich die Berechnung der Notargebühren nach dem Kaufpreis des gesamten Objekts, ohne zwischen Wohnobjekt und Grundstück zu unterscheiden.
Was tun bei Unstimmigkeiten?
Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben können Käufer manchmal Zweifel an der Berechnung der Notargebühren haben oder sich falsch beraten fühlen. In solchen Fällen gibt es eine grundsätzliche Regelung, dass keine Ansprüche aus versehentlichen Fehlern geltend gemacht werden können. Wenn Missverständnisse nicht durch Gespräche geklärt werden können, haben Kostenschuldner die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren zur Überprüfung einzuleiten. Ein entsprechender Antrag muss schriftlich bei den Geschäftsstellen eingereicht werden, und die Berechtigung für das Verfahren muss begründet werden. Oft genügt jedoch bereits die Androhung eines gerichtlichen Verfahrens, um eine erneute Berechnung der Notarkosten durch die Notarkanzlei zu veranlassen.
Informationen zur Gebührentabelle
Die Höhe des Immobilienpreises ist der wichtigste Faktor bei der Ermittlung der Grundbuch- und Notargebühren. Auch die Maßnahmen des Notars, die für den Kauf erforderlich sind, beeinflussen die Kosten. Müssen für die Eigentumsübertragung mehrere Vorgänge durchgeführt werden, steigen die finanziellen Aufwendungen für die Käufer entsprechend. Für die klassische Beurkundung eines Kaufvertrags berechnet der Notar das Zweifache des Gebührensatzes. Bei erhöhtem Aufwand können bis zu fünf Gebührensätze anfallen. Hier einige Beispiele (ohne Mehrwertsteuer):
- Kaufpreis 200.000 Euro: einfache Gebühr 435 Euro; fünffache Gebühr 2.175 Euro
- Kaufpreis 600.000 Euro: einfache Gebühr 1.095 Euro; fünffache Gebühr 5.475 Euro
- Kaufpreis 1.000.000 Euro: einfache Gebühr 1.735 Euro; fünffache Gebühr 8.675 Euro
Nach Abschluss des Kaufvorhabens kann der Notar die Gebühren in Rechnung stellen. Sobald die Kosten beglichen sind, erfolgt die endgültige Umschreibung der Immobilie im Grundbuch.
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