Was genau ist das Bestellerprinzip?

Wer einen Immobilienmakler beauftragt, ist in der Regel auch für die Zahlung seiner Provision verantwortlich, insbesondere im Kontext von Wohnmietverträgen. Im Falle einer Beauftragung durch einen Vermieter zur Vermarktung seiner Immobilien unterliegt der Makler einer Provisionspflicht. Auf der anderen Seite sind Mieter verpflichtet, die Dienstleistungen des Immobilienmaklers zu bezahlen, wenn sie ihn exklusiv beauftragen, eine Wohnung für sie zu finden, und diese Suche erfolgreich mit einem Mietvertrag abschließen. Es ist außerdem von Bedeutung, dass der Vermittlungsvertrag mit dem Immobilienmakler schriftlich abgeschlossen wird.

Oft sind Mieter nicht verpflichtet, die Maklerprovision zu tragen:

Das sogenannte Bestellerprinzip wurde eingeführt, um Mieter finanziell zu entlasten. In den meisten Fällen müssen Mieter die Maklerprovision nicht mehr tragen. Dennoch kann die Beauftragung eines Maklers für Mieter in bestimmten Situationen lohnenswert sein. Makler sind mit dem Immobilienmarkt vertraut und können Immobilien finden, die den Anforderungen der Mieter entsprechen. Die Beauftragung eines Maklers als Auftraggeber legt die Höchstgrenze der Provision auf maximal zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer fest.

Die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers bringen Vermietern häufig erhebliche Vorteile:

Die Vorteile einer Maklerbeauftragung erstrecken sich jedoch nicht nur auf Mieter, sondern auch auf Vermieter. Makler können die Expertise der Fachleute nutzen, um Objekte schnell zu vermarkten, den Kontakt zu Interessenten zu pflegen und Besichtigungstermine durchzuführen. Die Provision für die Beauftragung eines Maklers durch den Vermieter ist zwar nicht gedeckelt, aber viele Makler sind bereit, spezielle Leistungspakete zu vereinbaren, so dass Vermieter nur für tatsächlich beanspruchte Leistungen zahlen. Ein weiterer Vorteil für Vermieter ist, dass sie die Maklercourtage steuerlich geltend machen können.

Immobilienmakler haben die Möglichkeit, sich auf bestimmte Zielgruppen zu fokussieren:

Das Bestellerprinzip ermöglicht es Immobilienmaklern, sich auf bestimmte Zielgruppen zu spezialisieren. Einige Makler agieren als Suchmakler und bearbeiten ausschließlich Aufträge von Mietinteressenten, während andere sich auf Vermieter konzentrieren. Die Einhaltung des Bestellerprinzips ist entscheidend, da Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können. Daher ist es ratsam, dass Vermieter und Mieter sich der Regelungen bewusst sind und die Dienstleistungen eines Maklers transparent und detailliert beschrieben werden.

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