Online Haus bewerten: Diese Dinge gilt es zu beachten

Möchten Sie ein Haus erwerben oder veräußern, ist es ratsam, den Wert des Hauses professionell ermitteln zu lassen. Eine gründliche Hausbewertung kann am besten durch einen Makler oder Sachverständigen durchgeführt werden. Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr über den Ablauf einer Hausbewertung und welche Faktoren dabei in Betracht gezogen werden sollten.

1. Wann ist es sinnvoll, eine Bewertung für mein Haus vornehmen zu lassen?

Es gibt vielfältige Gründe, warum eine Hausbewertung sinnvoll ist. Einerseits ist es ratsam, das Haus zu bewerten, wenn der Verkauf in Erwägung gezogen wird. Auf diese Weise kann ein angemessener und wettbewerbsfähiger Angebotspreis ermittelt werden, um das Objekt optimal zu veräußern. Andererseits wird oft eine Hausbewertung im Falle einer Erbschaft oder Scheidung notwendig. In beiden Situationen sind häufig mehrere Parteien involviert, weshalb es empfehlenswert ist, den Wert des Hauses frühzeitig festzustellen, um eine gerechte Aufteilung der Vermögenswerte zu ermöglichen.

Abhängig vom Anlass der Hausbewertung sind unterschiedliche Gutachten erforderlich. Sie können Sachverständige beauftragen oder auch einen erfahrenen Immobilienmakler hinzuziehen, um eine Bewertung zu erstellen. Es ist in jedem Fall ratsam, sich an Experten zu wenden, die über ausreichende Erfahrung auf dem Immobilienmarkt verfügen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um eine unverbindliche Hausbewertung durchzuführen.

2. Welche Aspekte beeinflussen die Bewertung eines Hauses?

Die Ermittlung des Hauswerts hängt von verschiedenen Faktoren ab, die von den Gutachtern überprüft werden. Eine entscheidende Rolle spielt zunächst die Lage des Hauses. Hierbei wird zwischen Mikro- und Makrolage unterschieden. Die Mikrolage bezieht sich auf den konkreten Standort und die unmittelbare Umgebung des Hauses, wobei Aspekte wie Nachbarschaft, Infrastruktur und Umwelteinflüsse berücksichtigt werden. Die Makrolage hingegen umfasst die größere Region, einschließlich der Anbindung, Infrastruktur des Stadtteils oder Ortes sowie der Preisentwicklung in der Region. Zusätzlich spielen die Ausstattung des Hauses, der Zustand, die Bausubstanz und die Nutzungsmöglichkeiten eine Rolle. Natürlich können auch individuelle Faktoren wie ein besonders aufwendig gestalteter Garten von den Gutachtern berücksichtigt werden.

3. Welche Methoden der Hausbewertung stehen zur Verfügung?

Bei der Bewertung von Häusern können unterschiedliche Verfahren angewandt werden. In der Regel unterscheidet man zwischen dem Sachwertverfahren, dem Vergleichswertverfahren und dem Ertragswertverfahren.

In gut erschlossenen Wohngebieten wird häufig das Vergleichswertverfahren angewendet. Dabei werden die Verkaufspreise ähnlicher Immobilien in derselben Umgebung miteinander verglichen. Eine höhere Anzahl vergleichbarer Werte führt zu präziseren Ergebnissen. Die entsprechenden Verkaufspreise können beim örtlichen Gutachterausschuss erfragt werden.

Für vermietete Häuser ist das Ertragswertverfahren geeignet. Hierbei wird das Haus als Kapitalanlage betrachtet und separat vom Grundstück bewertet. Der Grundstückswert orientiert sich am Bodenrichtwert. Der Immobilienwert ergibt sich aus den Herstellungskosten, abzüglich der Abnutzungskosten, unter Berücksichtigung von Mieteinnahmen und Bewirtschaftungskosten.

Auch das Sachwertverfahren erfasst den Wert von Grundstück und Immobilie separat voneinander. Es basiert auf dem Bodenrichtwert sowie den Herstellungskosten abzüglich der Abnutzungskosten. Die aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt bleibt jedoch unberücksichtigt.

4. Wer ist befähigt, den Wert eines Hauses zu ermitteln?

Um den Wert eines Hauses zu bestimmen, empfiehlt es sich, auf Fachleute wie Makler oder Sachverständige zurückzugreifen. Diese verfügen über umfassende Kenntnisse des Marktes und der Verkaufsregion und können eine gründliche Bewertung durchführen. In den meisten Fällen fehlt Eigenheimbesitzern das entsprechende Fachwissen und die Schulung, um eine fundierte Hausbewertung eigenständig durchzuführen.

Unter Gutachtern unterscheidet man zwischen unabhängigen Immobiliengutachtern und geprüften sowie staatlich anerkannten Sachverständigen. Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" ist gesetzlich geschützt, und nur diese Gutachter können auch gerichtlich anerkannte Gutachten erstellen. Für den Verkauf eines Hauses reicht in der Regel eine Bewertung durch einen Makler aus. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Immobilienbewertung und erstellen gern eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung für Ihr Haus.

5. Was sind die Kosten für eine Hausbewertung?

Die Kosten für eine Hausbewertung variieren je nach den beauftragten Gutachtern und den erforderlichen Gutachten. Ein Kurzgutachten, wie der Name bereits suggeriert, ist kürzer und mit weniger Zeitaufwand verbunden als ein Vollgutachten, was sich auch in einem niedrigeren Preis niederschlägt. In der Regel belaufen sich die Kosten für ein Kurzgutachten auf höchstens 500 Euro. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem Vollgutachten um eine umfassendere Immobilienbewertung, die dementsprechend mehr Zeit in Anspruch nimmt. Hier wird der Preis üblicherweise mit 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswertes berechnet. Zudem spielt es eine Rolle, wer den Gutachter beauftragt. Wenn das Finanzamt beispielsweise im Erbfall einen Sachverständigen schickt, werden die Kosten von diesem selbst getragen und nicht von den Erben. Beauftragt jedoch ein Erbe einen zusätzlichen Gutachter, hat er die Kosten dafür zu tragen. Eine Bewertung Ihres Hauses durch uns erfolgt hingegen unverbindlich und kostenlos. 

Welche Unterlagen werden für die Hausbewertung benötigt?

  • Grundbuchauszug
  • Grundriss der Immobilie
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Flurkarte und Lageplan
  • Baubeschreibung
  • Gegebenenfalls Nachweis über durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen

6. Was versteht man unter dem Begriff "Verkehrswert"?

Der Verkehrswert, auch als Marktwert bezeichnet, bezieht sich auf den Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im normalen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der tatsächlichen Eigenschaften, der allgemeinen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des zu bewertenden Objekts erzielt werden könnte. Die Regelungen dazu sind im Paragraf 194 des Baugesetzbuchs festgelegt.

Bei der Festlegung des Verkehrswerts spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter die Lage, das Baujahr, der Zustand des Gebäudes, die Ausstattung sowie besondere Merkmale wie beispielsweise ein Balkon oder ein Keller. Wichtig ist zu betonen, dass der Verkehrswert nicht mit dem tatsächlichen Verkaufspreis verwechselt werden sollte. 

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