Die Energieeinsparverordnung von 2014 und ihre Auswirkungen
Mit der EnEV 2014, der Energieeinsparverordnung, traten zahlreiche Änderungen für Energieausweise in Kraft. Seitdem zeigen diese nicht nur farblich abgestufte Heizkosten in Grün bis Rot, sondern auch eine Einteilung in neun Effizienzklassen, die maximal 250 Kilowattstunden betragen können. Neu ist auch, dass Interessenten den Energieausweis nun spätestens beim Besichtigungstermin ohne Aufforderung einsehen dürfen. Zusätzlich gibt der Aussteller auf Seite 4 Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes.
Wie hoch ist der Energiebedarf eines Hauses?
Der Energieausweis liefert Informationen über den Endenergiewert eines Gebäudes, wobei verschiedene Faktoren den Energieverbrauch beeinflussen. Dazu gehören nicht nur bauliche Merkmale, sondern auch Witterungsbedingungen und das individuelle Nutzungsverhalten der Käufer oder Mieter. Angaben zu Betriebskosten bieten nur eingeschränkte Prognosen über den tatsächlichen Verbrauch, was durch eine spezielle Fußnote im Energieausweis hervorgehoben wird. Die Lage der Immobilie spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle: Beispielsweise ist der Energiebedarf in einer Wohnung, die nicht direkt unter dem Dach eines größeren Hauses liegt, in der Regel geringer. Der Energieausweis wird auf Basis des Endenergiekennwerts des gesamten Gebäudes berechnet.
Energiespartipps im Energieausweis
Fachberater für Energie oder der Energieausweis selbst bieten Immobilieneigentümern Hinweise zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen, um den Energieverbrauch zu senken. Vor der Umsetzung sollten Hauseigentümer jedoch mit den Energieexperten klären, welche Energiesparoptionen finanziell umsetzbar sind. Verbesserungen können in verschiedenen Bereichen eines Hauses vorgenommen werden, wie zum Beispiel:
- Innenausbau
- Keller
- Dach
- Türen und Fenster
- Heizungsanlage (inklusive Solarkollektoren)
- Außenfassade
Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Die beiden Dokumente werden auf Grundlage des ermittelten Energieverbrauchs oder Energiebedarfs erstellt. Die Deutsche Energie-Agentur empfiehlt in der Regel den Bedarfsausweis, da dieser eine unabhängige Bewertung durch den Nutzer darstellt und einen idealen Ausgangspunkt für eine umfassende energetische Gebäudemodernisierung bietet. Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und zeigt den Energieverbrauch der Mieter oder Käufer für Heizung und Warmwasser. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises analysiert ein Fachmann die Bausubstanz und den Zustand der Heizungsanlage, identifiziert energetische Schwachstellen und gibt Modernisierungsvorschläge. Der Energiebedarf wird dabei anhand des aktuellen energetischen Zustands und des durchschnittlichen Nutzungsverhaltens für Warmwasser, Lüftung und Heizung berechnet.
Vorschriften zum Energieausweis in öffentlichen Gebäuden
Seit dem 8. Juli 2015 ist der Energieausweis auch für Dienstleistungsimmobilien verpflichtend, vorausgesetzt, die Gebäude haben eine Mindestgröße von 250 Quadratmetern. Nach der Vermietung sind sowohl Vermieter als auch Mieter verpflichtet, den Energieausweis auszuhängen. Diese Regelung gilt auch für öffentliche Gebäude wie Kinos, Banken und Theater, wobei sie sich nach der Frequenz des Publikumsverkehrs sowie einer Nutzfläche von mindestens 500 Quadratmetern richtet.
Muss ein Energieausweis in Immobilienanzeigen angegeben werden?
Die Pflicht zur Angabe von Energieausweisen in Immobilienanzeigen ist besonders für Immobilienmakler von Bedeutung. Es ist inzwischen erforderlich, bestimmte Informationen aus dem Energieausweis in die Anzeige aufzunehmen. Immobilienmakler und andere Vermarkter müssen relevante Daten in ihren Online- oder Printanzeigen angeben. Dazu gehören das Baujahr des Gebäudes, die Energieeffizienzklasse und der Energieverbrauch. Neue Energieausweise sind zehn Jahre gültig, während für ältere Dokumente andere Regelungen gelten. Techniker und Handwerksmeister, die eine spezielle Weiterbildung absolviert haben, sind berechtigt, diese Ausweise auszustellen. Auch qualifizierte Energiefachberater, Ingenieure und Architekten dürfen die Energiepässe erstellen. Zudem führt die Deutsche Energie-Agentur eine bundesweite Datenbank für Aussteller.
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