Hohe Freibeträge für Erben von Immobilien

Die Erbschaft einer Immobilie wird steuerlich relevant, wenn sämtliche Freibeträge vollständig ausgeschöpft sind. Kinder können bis zu 400.000 Euro und Erwachsene bis zu 500.000 Euro erben, ohne Erbschaftssteuer zahlen zu müssen. Zu diesen Beträgen kommen kleinere Freibeträge für Fahrzeuge, Sammlungen, Kunst oder Hausrat hinzu. Solange diese Höchstgrenzen nicht überschritten werden, bleibt das Erbe steuerfrei. Dennoch muss der Staat innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall über die Erbschaft informiert werden.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Ein Beispiel: Ein Kind erbt ein Haus im Wert von 350.000 Euro sowie zusätzliches Vermögen von 150.000 Euro. In diesem Fall müsste der Erbe theoretisch 100.000 Euro versteuern. Die Erbschaftssteuer könnte jedoch entfallen, wenn die Immobilie zuvor als Eigenheim für die Eltern genutzt wurde, vorausgesetzt, das Kind zieht selbst in das Haus ein und lebt dort mindestens zehn Jahre. Diese Regelung gilt für Kinder und den überlebenden Ehepartner. Zudem müssen Kinder beachten, dass die Wohnfläche der Immobilie maximal 200 Quadratmeter betragen darf, da sonst anteilig Erbschaftssteuer anfällt.

Haben die Erblasser vor ihrem Tod in der Immobilie gelebt?

Eine wichtige Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Erblasser vor ihrem Tod selbst in der Immobilie gewohnt haben. Ausnahmen gelten nur, wenn den Erblassern aus Gründen, die sie nicht zu verantworten haben, die Nutzung des Hauses oder der Eigentumswohnung unmöglich war. Wenn die Hinterbliebenen in eine Wohnung ziehen, die zuvor vermietet war, müssen sie die Erbschaftssteuer nach Ausschöpfung des Freibetrags entrichten. In der Regel kann ein überlebender Ehepartner diese Voraussetzung leichter erfüllen, da er meistens ohnehin im Haus lebt. Komplizierter wird die Situation, wenn der Hinterbliebene in eine kleinere Wohnung oder zu einem neuen Partner ziehen möchte. Kinder stehen oft vor dem Problem, dass sie die Eigennutzungsanforderung nur schwer erfüllen können, wenn ihr Lebensmittelpunkt weit vom Haus entfernt ist oder die Immobilie nicht zu ihren persönlichen Lebensumständen passt.

Juristischer Hintergrund

Wer die Erbschaftssteuer vermeiden möchte, denkt möglicherweise darüber nach, das elterliche Zuhause als Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz zu nutzen. Allerdings wird diese Möglichkeit durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2013 eingeschränkt, das sich auf die Schenkungssteuer für eine lebzeitige Übertragung konzentrierte. Diese Entscheidung lässt sich jedoch auch auf die Erbschaft anwenden. Das Gericht stellte klar, dass die Immobilie das Zentrum des familiären Lebens sein muss. Vorsicht ist geboten, wenn die Erben die 10-Jahres-Frist zur Nutzung der Immobilie nicht einhalten können, da die Erbschaftssteuer dann nachträglich fällig wird. Härtefallregelungen, wie sie bei berufsbedingten Umzügen gelten, sind nicht vorgesehen, es sei denn, die Erben müssen aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim umziehen.

Was tun, wenn die Erbschaftssteuer nicht beglichen werden kann?

Wenn den Erben eine vermietete Immobilie wie ein Mehrfamilienhaus hinterlassen wird, ist die Erbschaftssteuer nach Überschreitung des Freibetrags sofort fällig. Die Steuerhöhe wird anhand der Steuerklasse und des zu versteuernden Wertes ermittelt. Beispielsweise muss ein Erbe in Steuerklasse 1 für 70.000 Euro einen Zinssatz von sieben Prozent zahlen. Bei höheren Beträgen, wie 500.000 Euro, würde die Steuer bereits 75.000 Euro betragen. Diese Zahlungen sind möglicherweise unproblematisch, wenn die Erben über genügend Bargeld verfügen. Was aber, wenn die Erbschaftssteuer aufgrund fehlender Liquidität nicht gezahlt werden kann? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Betrag in Raten zu begleichen. Alternativ sollten die Erben erwägen, die Immobilie zu verkaufen. Es kann sinnvoll sein, einen Immobilienmakler für den Verkauf zu engagieren, um den Prozess schnell und professionell abzuwickeln. 

Möchten Sie mehr Informationen? Unser Team steht Ihnen gerne für Fragen zum Immobilienverkauf, zur Immobilienvermietung und zu weiteren Themen rund um Immobilien zur Verfügung.

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