Erbe annehmen oder ausschlagen?
Zunächst einmal gilt: Eine Erbschaft tritt nicht automatisch in Kraft – Sie können sie auch ausschlagen. Das kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie stark verschuldet ist (z. B. durch Hypotheken, Grundschulden oder offene Rechnungen). Innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft muss die Entscheidung beim Nachlassgericht erklärt werden.
Tipp: Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt oder Steuerberater beraten, wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Erbschaft annehmen sollen.
Grundbuch & Erbschein
Wer erbt, muss im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden. Dafür benötigen Sie in der Regel einen Erbschein, der vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Alternativ genügt manchmal auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach Erbfall gebührenfrei, also möglichst rechtzeitig beantragen!
Steuerliche Aspekte: Die Erbschaftssteuer
Ob Sie Erbschaftssteuer zahlen müssen, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Es gelten folgende Freibeträge:
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Andere Erben: nur 20.000 €
Liegt der Immobilienwert über dem Freibetrag, wird Erbschaftssteuer fällig – der Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem übersteigenden Betrag.
In bestimmten Fällen – etwa wenn Sie die geerbte Immobilie selbst bewohnen – kann eine Steuerbefreiung möglich sein.
Was tun mit der Immobilie?
Nach der formellen Abwicklung stehen Sie vor der entscheidenden Frage: Behalten oder verkaufen?
Option 1: Selbst nutzen
Wenn Sie selbst einziehen möchten, ist das oft eine emotionale Entscheidung. Prüfen Sie die Lage, den Zustand und ob Renovierungen nötig sind. Auch laufende Kosten wie Grundsteuer oder Instandhaltung sollten bedacht werden.
Option 2: Vermieten
Die Vermietung kann sich lohnen – vorausgesetzt, die Immobilie ist in gutem Zustand und liegt in einer nachgefragten Lage. Beachten Sie aber, dass Sie sich dann mit Mietrecht, Verwaltung und Instandhaltung auseinandersetzen müssen.
Option 3: Verkaufen
Der Verkauf bietet sich an, wenn Sie die Immobilie nicht selbst nutzen möchten oder das Erbe unter mehreren aufgeteilt werden muss. Wichtig: Vor dem Verkauf ist eine realistische Wertermittlung entscheidend, damit Sie weder unter Wert verkaufen noch potenzielle Käufer abschrecken.
Lassen Sie sich von einem erfahrenen Makler beraten – wir unterstützen Sie bei der Bewertung, Vermarktung und rechtssicheren Abwicklung.
Besondere Situation: Erbengemeinschaft
Wenn mehrere Personen eine Immobilie gemeinsam erben, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Diese kann kompliziert sein – denn alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Ein Verkauf ist z. B. nur mit Zustimmung aller Miterben möglich.
Oft ist eine einvernehmliche Lösung wie die Auszahlung einzelner Erben oder ein gemeinsamer Verkauf der beste Weg, um Streit zu vermeiden.
Fazit: Ruhe bewahren – und professionell beraten lassen
Eine geerbte Immobilie ist immer auch eine Herausforderung. Emotionale Bindung, finanzielle Fragen und rechtliche Pflichten treffen aufeinander. Wichtig ist, dass Sie sich Zeit für fundierte Entscheidungen nehmen und nicht vorschnell handeln.
Als erfahrene Immobilienexperten unterstützen wir Sie bei allen Schritten – von der Wertermittlung über die Verkaufsstrategie bis hin zur Zusammenarbeit mit Notaren oder Steuerberatern.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch – wir helfen Ihnen, das Beste aus Ihrem Erbe zu machen.
Kontakt zu AUEN Immobilien
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