Höhere Chancen auf einen Vertragsabschluss
Kooperationen zwischen Immobilienmaklern bieten einen entscheidenden Vorteil: Immobilien, die im Rahmen eines Gemeinschaftsgeschäfts vermittelt werden, finden in der Praxis oft schneller einen Käufer. Durch die Zusammenarbeit können Makler auf die Kundendaten ihrer Kollegen zugreifen und passende Interessenten für ihre Objekte finden. Dies schafft eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten – vorausgesetzt, die Konditionen der Zusammenarbeit werden im Vorfeld klar geregelt.
Verschiedene Modelle der Zusammenarbeit
In der Immobilienbranche haben sich drei Hauptformen der Kooperation etabliert:
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Hamburger Gemeinschaftsgeschäft
Bei diesem Modell nehmen zwei Makler gemeinsam einen Auftrag an. Die Provision wird nach einem erfolgreichen Abschluss zu gleichen Teilen aufgeteilt, unabhängig davon, wie viel jeder Makler konkret beigetragen hat. -
Untermakler-Modell
Wenn ein Makler ein Objekt in einer Region vermitteln soll, in der er selbst nicht tätig ist, beauftragt er oft einen Untermakler. Auch in diesem Fall wird die Provision in der Regel geteilt, wobei abweichende Regelungen möglich sind. -
Makler für Käufer und Verkäufer
Diese Form der Kooperation entsteht, wenn sowohl der Eigentümer als auch der Interessent jeweils von einem Makler vertreten werden. Hier liegt das Ziel darin, gemeinsam einen Vertragsabschluss zu erzielen. Die Vergütung kann entweder durch Provisionsteilung oder separate Zahlungen der jeweiligen Auftraggeber erfolgen.
Individuelle Vereinbarungen sind entscheidend
Für jede Kooperation ist es wichtig, die Details vorab zu klären. Ob es um die Verteilung der Provision oder andere Bedingungen geht, klare Absprachen legen den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Sonderregelungen bei Tippgeber-Provisionen
Wenn ein Immobilienmakler als Tippgeber fungiert, handelt es sich nicht um ein klassisches Gemeinschaftsgeschäft. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Makler einem Kollegen einen Hinweis auf einen verkaufsbereiten Eigentümer gibt und dieser daraufhin einen Geschäftsabschluss erzielt. In solchen Situationen wird häufig eine Tippgeber-Provision ausgehandelt, deren Höhe individuell festgelegt wird. Wichtig ist, dass sämtliche finanziellen Vereinbarungen vor Annahme des Auftrags eindeutig geregelt sind.
Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
Für Gemeinschaftsgeschäfte unter Immobilienmaklern gibt es derzeit keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften. Deshalb ist es essenziell, dass beteiligte Makler klare Vereinbarungen über den Ablauf und die Aufteilung der Provision treffen. Orientierung bietet die Veröffentlichung des IVD „Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern“, die praktische Hinweise zu Kooperationen und Provisionsverteilungen enthält. Allerdings beruhen diese Empfehlungen nicht auf rechtlich bindenden Regelungen.
In der heutigen Praxis sind Immobilienmakler-Kooperationen längst etabliert. Wer für seine Kunden das volle Potenzial ausschöpfen möchte, sollte sich für solche Partnerschaften offen zeigen. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit kann nicht nur den Geschäftsabschluss sichern, sondern auch die Kundenbindung stärken und neue Aufträge generieren – ein Gewinn für alle Beteiligten.
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