Der rechtskräftige Kaufvertrag
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück veräußern möchten, ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag stellt stets den finalen Schritt auf dem Weg zu einem erfolgreichen Immobilienverkauf dar. In unserem Leitfaden erhalten Sie umfassende Informationen zum Thema Kaufverträge.
Die wichtigste Infos zu Kaufverträgen in Kürze
- Jeder Immobilienkaufvertrag erfordert zwingend die notarielle Beglaubigung.
- Ein Vorvertrag kann beiden Vertragsparteien zusätzliche Sicherheit bieten.
- Mittels einer Reservierungsvereinbarung kann dem Käufer die Immobilie vorbehalten werden.
- Ein rechtlich bindender Vertrag muss stets unterschrieben und notariell beglaubigt sein.
- Es ist ratsam, sämtliche Einzelheiten und Vereinbarungen sorgfältig zu überprüfen, bevor man den Kaufvertrag unterzeichnet.
Was genau gehört in den Kaufvertrag?
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche Immobilienkäufe durch notariell beglaubigte Verträge abgeschlossen werden müssen. Die Gebühr für diesen notariellen Dienst richtet sich nach dem Wert der betreffenden Immobilie und beläuft sich in der Regel auf etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
Die Entscheidung darüber, ob der Verkäufer oder der Käufer diese Gebühr trägt, steht beiden Parteien frei. In der Regel übernimmt jedoch der Käufer diese Kosten.
Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet, neutral und unparteiisch gegenüber beiden Seiten, dem Verkäufer und dem Käufer, zu agieren. Beide Parteien haben das Recht, den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Notartermin zu erhalten. Dies ermöglicht es ihnen, die Vertragsbestimmungen zu überprüfen oder gegebenenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen, insbesondere bei komplexen Transaktionen.
In den meisten Fällen handelt es sich um standardisierte Kaufverträge. Dennoch ist es wichtig, besonders auf die in Verbindung mit der Immobilienübertragung stehenden Fristen zu achten.
Der Kaufvertrag enthält Informationen über den Verkäufer und den Käufer sowie die Bankverbindungen, über die der Kaufpreis transferiert wird. Zusätzlich müssen eine genaue Beschreibung des Grundstücks (in Form einer Flurkarte) und ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch vorhanden sein.
Bei Gebrauchtimmobilien wird in der Regel die Klausel "gekauft wie gesehen" in den Vertrag aufgenommen. Im Gegensatz zu Neubauten, bei denen der Bauherr dem Käufer eine 5-jährige Gewährleistung auf das Bauwerk gewährt, sind Verkäufer von Gebrauchtimmobilien nicht zur Gewährleistung verpflichtet. Dennoch werden Mängel bei älteren Gebäuden oft ausdrücklich im Vertrag erwähnt, insbesondere wenn sie dem Käufer bei der Besichtigung bekannt waren. Dies dient der zusätzlichen Absicherung des Verkäufers.
Der Kaufvertrag muss auch verschiedene Termine festlegen, wie beispielsweise den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und den Tag der Immobilienübergabe. Oftmals möchten Verkäufer, dass der Käufer zusätzliche Gegenstände wie Kücheneinrichtung, Gartenmöbel oder verbleibendes Heizöl im Tank übernimmt und separat bezahlt. Diese Einzelheiten sollten ebenfalls im Vertrag vermerkt werden, wobei zu beachten ist, dass diese Gegenstände bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung eines rechtsgültigen Kaufvertrags benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Einholen von Finanzierungsvorschlägen
Es empfiehlt sich, sich frühzeitig um eine Baufinanzierung zu kümmern. Wir von AUEN Immobilien raten Käufern, bereits zu Beginn der Immobiliensuche die Finanzierungsmöglichkeiten abzuklären, da die Banken teilweise einige Zeit für die Prüfung benötigen. Informieren Sie sich über verschiedene Optionen und kontaktieren Sie einen unabhängigen Vermittler, der Sie fachgerecht berät. Auch hierbei unterstützen die Immobilienmakler von AUEN Immobilien gerne. Die Bank wird in der Regel eine Bonitätsprüfung durchführen und Ihnen im Anschluss eine formlose Finanzierungsbestätigung zur Verfügung stellen.
Dieses Dokument ist vor allem für den Verkäufer von Bedeutung, da es die Zahlungsfähigkeit des Käufers bestätigt und sicherstellt, dass dieser über die erforderlichen Mittel für den Kauf der Immobilie verfügt. Käufern wird geraten, nur mit einer gesicherten Finanzierung einen Entwurf des Kaufvertrags in Auftrag zu geben und im Anschluss die Beurkundung durchzuführen, um eine kostspielige Rückabwicklung zu vermeiden.
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