Welche finanziellen Aufwendungen entstehen beim Verkauf einer Immobilie?
Egal, ob es um die Beschaffung der erforderlichen Dokumente, die Honorare für den Notar und den Makler oder die anfallenden Steuern geht - ein Immobilienverkauf ist mit finanziellen Ausgaben verbunden. In unserem Ratgeber bieten wir Ihnen eine umfassende Information zu allem, was Sie darüber wissen sollten.
Energieausweis
Seit dem Jahr 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung für Immobilieneigentümer, einen Energieausweis vorzulegen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer spätestens bei einem Besichtigungstermin mit potenziellen Käufern einen Energieausweis vorzeigen muss. Es existieren zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: Zum einen gibt es den Verbrauchsausweis, der auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre basiert und in der Regel zwischen 50 und 80 Euro kostet. Zum anderen gibt es den Bedarfsausweis, der von einem Fachmann durch eine technische Analyse der Energiemenge und der baulichen Gegebenheiten erstellt wird und in der Regel etwa 300 Euro kostet.
Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist eine schriftliche Dokumentation, die Informationen über Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in ganz Deutschland enthält. Hierbei werden nicht nur Details zu Belastungen wie Hypotheken und Grundschulden erfasst, sondern auch zu Rechten wie beispielsweise dem Vorverkaufsrecht, die mit dem jeweiligen Eigentum verknüpft sind. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, wo die Gemeinde für die Ausstellung des Grundbuchauszugs zuständig ist, kann dieser in allen anderen Bundesländern beim zuständigen Amtsgericht angefordert werden. Die Gebühren für einen beglaubigten Auszug betragen 20 Euro, während für einen einfachen Auszug nur 10 Euro anfallen.
Maklerprovision
Viele Immobilienverkäufer wählen die Dienste eines Immobilienmaklers, um ihren Verkaufsprozess erfolgreicher zu gestalten. Der Makler erhält für seine Dienstleistungen eine Provision, die in der Regel in Form eines prozentualen Anteils am Verkaufspreis festgelegt wird. Obwohl die Höhe der Provision verhandelbar ist, orientiert sie sich normalerweise an den üblichen regionalen Maklergebühren. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt ein neues Gesetz zur Aufteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer. Gemäß diesem Gesetz darf dem Käufer einer Immobilie nur noch höchstens die Hälfte der Maklerprovision in Rechnung gestellt werden. Die verbleibende Summe muss vom Auftraggeber des Maklers beglichen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelung ausschließlich für Wohnungen, Einfamilien- und Doppelhäuser gilt und nicht für unbebaute Grundstücke, Neubauwohnungen oder Mehrfamilienhäuser.
Notarkosten
Um den Verkauf einer Immobilie rechtsverbindlich abzuschließen, ist es erforderlich, die Dienste eines Notars in Anspruch zu nehmen. Der Notar erstellt einen verbindlichen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Schritte nach dem Notartermin ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Gebühr für einen Notar beträgt in der Regel etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Gebühr vom Käufer getragen wird, da der Käufer den Notar auswählt und ihn beauftragt, den Verkauf rechtlich zu begleiten.
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