Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer
Das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst aus, nachdem die Immobilienkäufer die Grunderwerbsteuer bezahlt haben. Diese Steuer variiert je nach Bundesland und liegt in Deutschland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Es gibt jedoch Unterschiede in den steuerlichen Verpflichtungen, die zukünftige Immobilieneigentümer erfüllen müssen. Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks wird die Grunderwerbsteuer nur auf das Land erhoben. Erwerben Käufer ein Grundstück mit einem geplanten Wohnobjekt von einem Anbieter, müssen sie die Steuer sowohl für das Grundstück als auch für das Haus zahlen. Wenn die Käufer zunächst nur das Land erwerben und den Bau eines Hauses zu einem späteren Zeitpunkt in Auftrag geben, wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis erhoben. Beim Kauf eines Grundstücks mit einem Haus wird die Steuer auf den gesamten Kaufpreis, der sowohl das Wohnobjekt als auch den Grundbesitz umfasst, erhoben.
Ausnahmen von der Zahlungspflicht
In Gesprächen mit Maklern weisen die Experten bei Bedarf auf Ausnahmen hin, die Immobilieneigentümer von der Zahlungspflicht befreien. Nach § 22 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes sind Eigentumsübertragungen durch Schenkungen oder Erbschaften nicht steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn der Wert des erworbenen Grundstücks weniger als 2.500 Euro beträgt. Generell sind Immobilien oder Grundstücke von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie zwischen Käufer und Verkäufer besteht, wie beispielsweise bei Käufen zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln. In solchen Fällen ist auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
Voraussetzungen für die Eintragung im Grundbuch
Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer sendet das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar, der dann die erforderlichen Schritte einleitet. Sobald alle Vertragsparteien den Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet und das Dokument beurkundet haben, übermittelt der Notar die notwendigen Unterlagen, einschließlich der Unbedenklichkeitsbescheinigung, nach Zahlung des Kaufpreises an das Grundbuchamt. Dadurch wird der Grundbucheintrag des Käufers als neuen Eigentümer automatisch veranlasst. Das Grundbuchamt nimmt den Eintrag nur für Personen vor, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen können.
Gesetzliche Voraussetzungen bestehen nicht
Immobilienmakler können in Gesprächen mit Experten bestätigen, dass es in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen für den Erhalt einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt. Verbraucher haben jedoch Anspruch auf dieses Dokument, wenn sie als „steuerlich zuverlässig“ eingestuft werden. Immobilienmakler betonen, dass ein angehender Käufer automatisch Anspruch auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, wenn er seinen steuerlichen Verpflichtungen regelmäßig nachkommt und keine Steuerrückstände vorhanden sind. Zudem besteht ein Zusammenhang zwischen der Unbedenklichkeitsbescheinigung und dem Immobilienkredit. Die kreditgebende Bank wird die Zahlung des Kaufpreises erst veranlassen, wenn alle Formalitäten im Zusammenhang mit dem Darlehen geklärt sind. Gleichzeitig wird die Bank die Eintragung einer Grundschuld verlangen, die jedoch erst erfolgt, wenn die Kaufinteressenten im Grundbuch als neue Eigentümer des Objekts eingetragen sind.
Die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung belaufen sich auf 5 bis 15 Euro.
Wichtige Regeln beachten
Generell gilt: Nachdem der Kaufprozess protokolliert wurde, sollten die zukünftigen Immobilieneigentümer die ausstehende Grunderwerbsteuer begleichen. Es empfiehlt sich, gleichzeitig die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.
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