Warum die Wohnfläche so wichtig ist
Ob Kaufpreis, Miete oder Verkehrswert – die Wohnfläche bildet oft die Basis für die Berechnung. Fehlerhafte Angaben können zu rechtlichen Auseinandersetzungen oder finanziellen Nachteilen führen – insbesondere beim Verkauf oder bei der Nebenkostenabrechnung.
Welche Flächen zählen zur Wohnfläche?
Laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) gehören zur Wohnfläche:
Alle Räume innerhalb der Wohnung, z. B.:
- Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer
- Küche und Bad
- Flure, Abstellräume (innerhalb der Wohnung)
Teilweise berücksichtigt werden:
- Balkone, Loggien, Terrassen: meist mit 25 %, max. 50 %
- Dachschrägen: abhängig von der Höhe (siehe unten)
- Keller, Heizungsräume, Waschküchen: i. d. R. nicht zur Wohnfläche zählend
Wohnfläche bei Dachschrägen – wie wird gerechnet?
Die Höhe des Raumes spielt eine zentrale Rolle:
- Raumhöhe unter 1 Meter → nicht anrechenbar
- Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern → zu 50 % anrechenbar
- Raumhöhe über 2 Meter → voll anrechenbar
Tipp: Gerade bei Dachgeschosswohnungen lohnt sich ein genauer Blick – hier entstehen häufig Fehlberechnungen.
Welche Berechnungsverfahren gibt es?
Es gibt verschiedene Regelwerke zur Flächenberechnung – wichtig zu wissen:
- Wohnflächenverordnung (WoFlV): Gilt für öffentlich geförderten Wohnraum, aber auch als Standard bei privaten Verkäufen/Vermietungen
- DIN 277: Wird häufiger im gewerblichen Bereich oder bei Neubauten verwendet; enthält auch Nutz- und Verkehrsflächen
- II. BV (veraltet): Teilweise noch bei Altverträgen oder älteren Berechnungen in Gebrauch
Beim Verkauf einer Immobilie ist die WoFlV empfehlenswert, da sie auf Wohnzwecke ausgelegt ist.
Wohnfläche selbst nachmessen?
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die Wohnfläche selbst überprüfen oder professionell vermessen lassen. Eine falsche Angabe kann zu Preisverhandlungen oder Rückforderungen führen – besonders bei größeren Abweichungen (mehr als 10 %).
Fazit
Die korrekte Wohnflächenberechnung ist mehr als eine Formalität – sie beeinflusst Kaufpreis, Miete und rechtliche Sicherheit. Lassen Sie Ihre Angaben daher im Zweifel von einem Profi überprüfen – besonders vor dem Verkauf oder einer Vermietung.
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