Neue steuerliche Rahmenbedingungen

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Abschreibung für Wohngebäude deutlich verbessert. Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine erhöhte lineare Abschreibung von 3 % pro Jahr für neu errichtete oder neu erworbene Immobilien. Eigentümer können so Anschaffungskosten schneller steuerlich geltend machen.

Degressive Abschreibung (AfA) – 5 % vom Restwert

Zusätzlich wurde rückwirkend zum 1. Oktober 2023 eine degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG eingeführt. Sie gilt für Wohngebäude, deren Baubeginn (nicht der Bauantrag!) zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt.

Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten, in den Folgejahren jeweils 5 % des Restbuchwerts abgeschrieben werden. Diese geometrisch-degressive AfA erlaubt schnellere steuerliche Entlastung in den ersten Jahren der Nutzung.

Kombination mit Sonderabschreibung (§ 7b EStG)

Die degressive AfA kann mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau kombiniert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Nutzung zu Wohnzwecken,
  • Einhaltung von Energieeffizienzstandards (z. B. Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifikat),
  • sowie die Baukostenobergrenze nach § 7b EStG.

Im Gegensatz dazu gilt für die degressive AfA keine Baukostenobergrenze, was sie besonders attraktiv für größere Bauprojekte macht.

Energetische Sanierungen im Bestand

Auch Eigentümer von Bestandsgebäuden profitieren: Für energetische Einzelmaßnahmen – etwa neue Fenster, Dämmung oder Heizsysteme – können nach § 35c EStG bis zu 20 % der Kosten über drei Jahre steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist die Bestätigung durch eine qualifizierte Energieberatung.

Wechsel zur linearen Abschreibung möglich

Nach einigen Jahren kann von der degressiven zur linearen Abschreibung gewechselt werden. Dabei wird der Restwert der Immobilie als neue Bemessungsgrundlage genommen und mit dem linearen Satz von derzeit 3 % fortgeführt. Diese Option bietet Eigentümern steuerliche Flexibilität über die Nutzungsdauer hinweg.

Fazit

Die neuen Abschreibungsmodelle schaffen finanzielle Anreize für den Wohnungsbau und die energetische Sanierung. Welche Variante sich im Einzelfall lohnt, hängt von Baujahr, Nutzung und Investitionshöhe ab. Eine individuelle steuerliche Beratung ist dabei empfehlenswert.

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