Gesetzliche Regelung seit 2020

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland eine neue Regelung zur Maklerprovision bei Wohnimmobilien. Demnach müssen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel teilen, sofern beide Parteien den Makler beauftragen.

Wer zahlt die Provision in Berlin?

In Berlin ist es üblich, dass Käufer und Verkäufer jeweils einen Anteil der Maklerprovision übernehmen. Häufig liegt die Gesamtprovision bei rund 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, sodass beide Parteien etwa die Hälfte tragen.

Besonderheiten bei Einfamilienhäusern und Wohnungen

Die gesetzliche Regelung gilt vor allem für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Käufer. Hier darf der Käufer maximal genauso viel Provision zahlen wie der Verkäufer.

Unterschiede bei Anlageimmobilien

Bei Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Immobilien gelten häufig andere Vereinbarungen. Hier ist die Verteilung der Provision frei verhandelbar und kann individuell festgelegt werden.

Wann wird die Provision fällig?

Die Maklerprovision wird in der Regel erst nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Voraussetzung ist, dass der Makler erfolgreich vermittelt hat und der Kaufvertrag zustande kommt.

Fazit

Die Maklerprovision in Berlin ist klar geregelt und wird in vielen Fällen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Eine transparente Absprache sorgt für Klarheit und Vertrauen bei allen Beteiligten.

Für weitere Informationen rund um Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien sprechen Sie uns gerne persönlich an.

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