Was ist ein Maklervertrag?

Ein Maklervertrag ist eine vereinbarte Dienstleistung zwischen Eigentümer und Makler. Der Makler verpflichtet sich, Käufer oder Mieter für die Immobilie zu finden. Nur bei erfolgreicher Vermittlung entsteht in der Regel ein Anspruch auf Provision.

Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?

Einfacher Maklervertrag

  • Der Eigentümer darf auch selbst verkaufen oder weitere Makler beauftragen.
  • Der Makler hat keine Pflicht, aktiv tätig zu werden.
  • Eignet sich eher nicht bei hochwertigen Immobilien oder anspruchsvollen Objekten.

Alleinauftrag

  • Nur ein Makler wird beauftragt.
  • Der Eigentümer darf nicht parallel über andere verkaufen.
  • Der Makler ist verpflichtet, aktiv zu vermitteln, z. B. durch Werbung, Besichtigungen, Interessentenauswahl.
  • In der Praxis sehr verbreitet.

Qualifizierter Alleinauftrag

  • Wie der normale Alleinauftrag – mit dem Unterschied, dass auch der Eigentümer nicht selbst verkaufen darf.
  • Alle Anfragen werden ausschließlich über den Makler abgewickelt.
  • Bietet die größte Rechtssicherheit für beide Seiten.

Was steht im Maklervertrag?

Ein guter Maklervertrag enthält:

  • Exakte Objektbeschreibung
  • Pflichten des Maklers (z. B. Vermarktung, Bonitätsprüfung)
  • Provision und Fälligkeit
  • Vertragslaufzeit und Kündigung
  • Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Tipp: Ein seriöser Makler erklärt den Vertrag verständlich und ohne Druck.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklercourtage ist gesetzlich nicht festgelegt, aber üblich sind beim Verkauf:

  • 3,57 % inkl. MwSt. je Partei (Käufer & Verkäufer)
  • Bei Vermietungen an Privatpersonen: max. 2,38 Monatskaltmieten, nur bei Auftrag durch den Vermieter (Bestellerprinzip)

Wann muss ich zahlen?

Die Provision wird erst fällig, wenn der Makler erfolgreich vermittelt hat und ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Vorher entstehen dem Eigentümer keine Kosten – es sei denn, anders vereinbart.

Kann ich den Maklervertrag widerrufen?

Ja – bei Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume (z. B. telefonisch oder per E-Mail) gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Der Makler muss Sie darauf hinweisen – andernfalls verlängert sich die Frist.

Fazit

Ein Maklervertrag schafft Transparenz und Verbindlichkeit – für beide Seiten. Wichtig ist, dass Sie den Vertrag verstehen, vergleichen und bei Fragen nachhaken.

Ein guter Immobilienmakler arbeitet offen, ehrlich und im Interesse seiner Kunden – vom ersten Gespräch bis zum Vertragsabschluss.

Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Gerne beraten wir Sie unverbindlich über Ablauf, Vertrag und Möglichkeiten – kompetent, persönlich und klar verständlich.

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